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Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 Mai 1
Heinrich Herr zu Reichenstein erhält Geld aus dem Zoll von St. Goar
Regest-Nr. 7893
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Koblenz, mit angehängtem leicht beschädigten Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 107r-v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 77 Nr. 300. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Heinrich, Herrn zu Reichenstein, mit 10 Gulden Geld auf dem Zoll zu St. Goar als Burglehen zu Braubach, wie er sie von Graf Philipp von Katzenelnbogen zu Lehen trug. Einlösung mit 100 Rheinischen Gulden wird vorbehalten, wobei Heinrich von Reichenstein die 10 Gulden auf seinen Eigengütern nächst der Grafschaft Katzenelnbogen und Braubach widerlegen soll. Falls weitere Lehenurkunden seiner Vorfahren gefunden werden sollten, werden sie für kraftlos erklärt.
Sant Philippi und Jacobi tag der heiligen aposteln. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Reichenstein, Grafen, Heinrich · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Lehensurkunden, ungültige · Herren · Zölle · Burglehen · Grafen · Lehensherren, Wechsel von · Lehen, Bestätigen von · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7893 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7893> (Stand: 08.05.2026)

