Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Juli 24

Kuno Herr zu Schöneck und Olbrück erhält das Dorf Lutz

Regest-Nr. 7892

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Nassau, Archiv von Stein, Nr. 999, mit angehängtem Siegel.
Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Koblenz, angehängtes Siegel ab.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 107r.
Regesten: Brommer, Regesten der Pergamenturkunden, Nr. 356; Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 77 Nr. 299.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Kuno, Herrn zu Schöneck und Olbrück (Oilbrugke), mit dem Dorf Lutz samt Zubehör und 13 Mark Geld Bopparder Währung aus dem Teilzoll zu Boppard als Mannlehen, wie seine Vorfahren und er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen.
Sant Jacobs des heiligen aposteln abint.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schöneck, Kuno von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Schöneck, Herren · Olbrück, Herren · Lutz, Dorf · Boppard, Teilzoll · Boppard, Währung

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Herren · Dörfer · Teilzölle · Währungen, Bopparder · Mannlehen · Lehen, Bestätigen von · Lehen, erbliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7892 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7892> (Stand: 24.05.2026)