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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 August 28
Kuno und Johann von Reifenberg erhalten eine Gülte aus Nidda
Regest-Nr. 7859
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit 2 angehängten Siegeln. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 87v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 62, Nr. 238. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Kuno und Johann von Reifenberg mit 12 Gulden Geld zu Nidda, zahlbar durch den dortigen Rentmeister, als Mannlehen, wie sie ihr +Vater Kuno von Reifenberg vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
tage sant Augustini. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Reifenberg, Kuno [I.] von · Reifenberg, Johann [I.] von · Reifenberg, Kuno [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Brüder · Söhne · Verwandte · Rentmeister · Gülten · Mannlehen · Lehen, erbliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7859 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7859> (Stand: 12.05.2026)

