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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 März 6
Die Brüder von Nordeck gen. Braun erhalten die Lehen ihres Vaters
Regest-Nr. 7812
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Nordeck gen. Bruine, Nordeck, mit angehängtem Siegel des Philipp von Nordeck gen. Braun. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 72r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 50, Nr. 194. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Georg und Philipp von Nordeck gen. Braun mit einer Behausung zu Nordeck und drei Mark Geld daselbst, wie ihr +Vater sie von den Vorfahren und dem +Vater des Landgrafen zu Lehen trug als Mann- und Burglehen.
Sonnobint nach dem sontage Invocavit. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Nordeck gen. Braun, Georg [II.] von · Nordeck gen. Braun, Philipp von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Brüder · Verwandte · Häuser · Behausungen · Gülten · Lehen, erbliche · Mannlehen · Burglehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7812 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7812> (Stand: 27.06.2026)

