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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 März 18
Heinrich und Erwin von Bellersheim erhalten Güter in Inheiden
Regest-Nr. 7794
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel des Erwin von Bellersheim. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 67r-v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 46, Nr. 178. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Heinrich und Erwin von Bellersheim mit genanntem Erbe und Gütern zu Inheiden sowie einer Hofstatt zu Utphe, wie ihre Eltern die von den Vorfahren des Landgrafen, und Heinrich und Erwin sie vom +Landgrafen Ludwig II. zu Lehen trugen, als Mannlehen;
Dornstag nach dem sontage Oculi. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Bellersheim, Heinrich von · Bellersheim, Erwin von · Hessen, Landgrafen, Ludwig II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Lehen, erbliche · Brüder · Verwandte · Erbe · Güter · Hofstätten · Mannlehen
- Textgrundlage
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Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
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Stückangaben
Wolf, Lehensurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7794 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7794> (Stand: 09.05.2026)

