Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Juni 7

Johann Wolfskehlen erhält den Zehnten in Kohden

Regest-Nr. 7788

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 67v-68r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 47, Nr. 180.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann Wolfskehlen, Sohn des +Klaus Wolfskehlen, mit dem Zehnten zu Kohden samt Zubehör und zehn Gulden Geld zu Nidda, die er vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, als Burg- und Mannlehen.
Fritag nach unsers hern fronlichambs tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wolfskehl von Vetzberg, Johann · Wolfskehl von Vetzberg, Klaus · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Kohden, Zehnte · Nidda, Gülte

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Söhne · Verwandte · Zehnte · Gülten · Lehen, Bestätigen von · Burglehen · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7788 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7788> (Stand: 08.05.2026)