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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Januar 9

Oswald von Trohe erhält den Zehnten in Polheim

Regest-Nr. 7770

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Darmstadt, A 5, Nr. 423/22, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 80r-v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 56 f., Nr. 217.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Oswald von Trohe mit dem Zehnten zu Polheim und vier Morgen Wiesen auf der Gießener Aue sowie seinem Haus zu Alten-Buseck samt Zubehör, einem Burgsitz zu Gießen bei der Kapelle und drei Mark Geld auf der Stadt Gießen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, als Mann- und Burglehen. Beim Fehlen von Söhnen oder Leibslehenserben sollen die Töchter das Haus zu Alten-Buseck erben. Oswald hat auf dieses Haus seine Frau Gude mit landgräflicher Zustimmung bewittumt.
Sonnobinde nach der heiligen drier konige tage.
Nachweise

Weitere Personen

Trohe, Oswald von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Trohe, Gude von, Frau des Oswald

Weitere Orte

Polheim, Zehnte · Gießen, Aue · Alten-Buseck (Gem. Buseck), Haus · Gießen, Burgsitz bei der Kapelle · Gießen, Stadt

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Zehnte · Wiesen · Flurnamen · Häuser · Burgsitze · Kapellen · Gülten · Städte · Mannlehen · Burglehen · Erbrechte, weibliche · Leibeslehenserben, fehlende männliche · Töchter · Wittume · Ehefrauen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7770 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7770> (Stand: 22.05.2026)