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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Juni 3

Kuno von Rodenhausen erhält ein Burglehen in Gießen

Regest-Nr. 7760

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Rodenhausen, 6 Giesen, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 45r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 29, Nr. 114.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Kuno von Rodenhausen mit den Mann- und Burglehen, die sein +Vater Kuno von Rodenhausen als Burglehen zu Gießen von den Vorfahren des Landgrafen und seinem +Vater Heinrich III. zu Lehen trug.
Dornstag nach dem heiligen pfinxstage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Radenhausen, Kuno [II.] von · Radenhausen, Kuno [III.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Gießen, Burglehen

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Mannlehen · Burglehen · Väter · Verwandte · Lehen, erbliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7760 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7760> (Stand: 31.05.2026)