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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Juni 1
Johann von Hatzfeld erhält 12 Gulden Manngeld
Regest-Nr. 7754
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen von Hatzfeld, 12 Rentkammer . Mit angehängtem stark beschädigten Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 28v . Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 14, Nr. 53. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann von Hatzfeld, Sohn des +Ritters Johann von Hatzfeld, mit 12 Gulden Manngeld aus der Kammer, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, vorbehaltlich der Lösung mit 120 Gulden, die er dann im Lande oder auf Eigengütern anlegen oder nachweisen und zu Lehen empfangen soll.
dinstag nach dem pfinxstage. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hatzfeld, Johann [III.] von · Hatzfeld, Johann [VI.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Söhne · Ritter · Verwandte · Manngelder · Kammern · Lehen, erbliche · Eigengüter · Lehen, Auslösen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7754 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7754> (Stand: 21.05.2026)

