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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 November 10

Mengos Holzapfel von Vetzberg erhält eine Gülte aus Hadamar

Regest-Nr. 7751

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem beschädigten Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 52r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 35, Nr. 136.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Mengos Holzapfel von Vetzberg mit 10 Gulden Geld aus den Gefällen zu Hadamar als Burglehen zu Burgschwalbach vorbehaltlich der Lösung mit 100 Gulden, die er dann auf seinem Eigengut nächst Burgschwalbach wieder anlegen und zu Lehen empfangen soll, wie der +Eckhart Holzapfel von Vetzberg und er selbst diese von den +von Katzenelnbogen und danach vom +Landgrafen Heinrich III. als Burglehen besaßen.
Mitwochen nach Leonhardi.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Vetzberg, Meingoz von · Vetzberg, Eckhard [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Weitere Orte

Hadamar, Gefälle · Burgschwalbach · Katzenelnbogen, Grafen

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Gelder · Gülten · Burglehen · Eigengüter · Lehen, erbliche · Gefälle

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7751 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7751> (Stand: 29.05.2026)