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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Oktober 14
Eckart von Dersch erhält einen Teil des Hauses in Fronhausen
Regest-Nr. 7746
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 38v-39r . Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 24, Nr. 92. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Eckhart von Dersch mit einem Drittel des Drittels des Hauses zu Frohnhausen samt Zubehör, die der +Herr Ludwig von Erfurtshausen, danach der +Johann von Dersch und dessen +Sohn Johann, Vater und Bruder Eckharts, zu Lehen besaßen, als Mannlehen. Frohnhausen bleibt Offenhaus des Landgrafen und seiner Amtleute. Falls Eckhart keine Leibslehenserben und Söhne hat, sollen die Töchter erbberechtigt sein.
dornstag Calixti martiris. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dersch, Eckhard [II.] von · Erfurtshausen, Ludwig von · Dersch, Johann [II.] von · Dersch, Johann [I.] von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Häuser, feste · Söhne · Brüder · Verwandte · Mannlehen · Lehen, erbliche · Lehen, weibliche · Lehenserben, männliche · Töchter · Amtleute · Öffnungsverträge · Öffnungsrechte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7746 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7746> (Stand: 07.05.2026)

