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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Januar 11

Apel von Grüßen erhält das Burggut in Schwarzenborn

Regest-Nr. 7691

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen von Greussen, 1 Schwarzenborn . Mit angehängtem beschädigten Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 34v .
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 20, Nr. 75.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Apel von Grüßen mit dem Burggut zu Schwarzenborn samt Zubehör, das vormals Simon Koch besaß und mit dem als verfallenem Lehen ihn Erzbischof Hermann von Köln als Vormund des Landgrafen belehnt hatte, als Burglehen.
Montag nach der heiligen dryer konige tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Grüßen, Apel von · Koch, Simon · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen

Weitere Orte

Schwarzenborn, Burggut · Köln, Erzbischöfe

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Burggüter · Flurnamen · Besitzer, Abfolge von · Erzbischöfe · Vormünder · Lehen, verfallene · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7691 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7691> (Stand: 28.05.2026)