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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Januar 9

Eberhard von Merlau erhält einen Teil des Gerichtes Schwarz

Regest-Nr. 7668

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 44r-v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 28 f., Nr. 111.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Eberhard von Merlau mit dem Teil und Recht im Gericht Schwarz, den sein +Schwiegervater Eckhart von Liederbach innehatte und der nun durch dessen mit Eberhard verheiratete Tochter an ihn gekommen ist, als Mannlehen.
Sonnobint nach der heiligen drier konige tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Merlau, Eberhard [II.] von · Liederbach, Eckhard von

Weitere Orte

Schwarz, Gerichte

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Rechte · Gerichte · Schwiegerväter · Ehefrauen · Erben, weibliche · Lehen, weibliche · Erbwege · Lehen, erbliche · Verwandte · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7668 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7668> (Stand: 25.05.2026)