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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 März 2

Ludwig von Radenhausen erhält einen Teil von Radenhausen

Regest-Nr. 7652

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 37r .
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 22, Nr. 85.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Ludwig von Radenhausen mit der Hälfte von Radenhausen samt allem Zubehör, der Hafergült zu Bechtmannshausen (wüst), Stausebach, Bartenhausen (wüst), Anzefahr, Sindersfeld und Ginseldorf, wie seine +Vorfahren sie von den Vorfahren und dem +Vater des Landgrafen zu Lehen trugen, als Mannlehen.

Wortlaut der Datierung

dinstag nach dem sontage Invocavit.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Empfänger

Radenhausen, Ludwig [III.] von

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Radenhausen · Bechtmannshausen (Gem. Kirchhain), Hafergülte · Bechtmannshausen (Gem. Kirchhain) · Stausebach · Bartenhausen (Gem. Kirchhain), Wüstung · Anzefahr (Gem. Kirchhain) · Sindersfeld · Ginseldorf

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Hafergülten · Wüstungen · Lehen, erbliche · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7652 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7652> (Stand: 30.05.2026)