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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 März 5

Hans von Liederbach erhält die Hälfte des Gerichtes Schwarz

Regest-Nr. 7650

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Darmstadt, A 5, Nr. 235/5, mit angehängtem beschädigten Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 59r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 40, Nr. 157.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Hans von Liederbach mit dem halben Gericht Schwarz und drei Gulden Geld zu Willingshausen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, als Mannlehen vorbehaltlich der Rechte der Tochter des +Eckhart von Liederbach.
Fritag nach Invocavit.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Liederbach, Johannes von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Liederbach, Eckhard von

Weitere Orte

Schwarz, Gerichte · Willingshausen

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensurkunden · Gerichte · Mannlehen · Lehen, Bestätigen von · Erbrechte, weibliche · Lehen, weibliche · Töchter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehensurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7650 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7650> (Stand: 28.05.2026)