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Regesten der Landgrafen von Hessen
1323 September 20
Kloster Georgenberg erhält das Recht, Tuch herzustellen
Regest-Nr. 763
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Kloster Georgenberg. Pergament. Siegel des Landgraf Otto (Reitersiegel) abhangend, beschädigt. Rückschrift (14. Jahrhundert): von dem werghuse. Abschriften: Abschrift (18. Jahrhundert): Staatsarchiv Marburg, Urkunden-Abschriften. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 250 Nr. 691; Schunder, Die oberhessischen Klöster, S. 133 Nr. 406. - Regest
- Landgraf Otto verleiht den Nonnen des Klosters in Georgenberg (Jurginberg) bei seiner Stadt Frankenberg (Frankinberg) das Recht, Tuch zu machen jeder Farbe, wie die Bürger in Frankenberg, die Wollweber sind, sowie dasselbe auf dem Markte wie die Kaufleute in Frankenberg zu verkaufen und damit zu handeln.
Siegler: Landgraf Otto.
Datum: 1323 XII kal. Octobris. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Georgenberg, Kloster · Frankenberg, Wollweber · Frankenberg, Bürger · Frankenberg, Markt
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Sachbegriffe
Nonnen · Klöster · Städte · Tuche · Wollweber · Handwerker · Privilegien · Märkte · Händler · Tuchmachereien
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 763 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/763> (Stand: 08.05.2026)

