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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Dezember 31

Die Brüder Nodung von Wehrda erhalten einen Teil des Zehnten in Wehrda

Regest-Nr. 7626

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 41v-42r .
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 26, Nr. 103.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Kurt und Thomas (Thamm) von Wehrda gen. Nodung mit einem Viertel des Zehnten zu Wehrda, den ihre +Eltern von den +Eltern des Landgrafen zu Lehen trugen, und sechs Gulden Geld zu Alsfeld, die vormals Simon von Schlitz, sein Sohn Heinrich, die +Vorfahren sowie Kurt und Thomas selbst von den +Vorfahren und dem +Vater des Landgrafen zu Lehen trugen, als Mannlehen.

Wortlaut der Datierung

Donerstag des heiligen nuwen jars abint.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Empfänger

Nodung von Wehrda, Konrad [II.] · Nodung von Wehrda, Thomas

Weitere Personen

Schlitz gen. von Görtz, Simon [II.] · Schlitz gen. von Görtz, Heinrich [II.]

Weitere Orte

Wehrda, Zehnte · Alsfeld, Gülte

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Brüder · Zehnte · Gülten · Söhne · Verwandte · Mannlehen · Lehen, erbliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7626 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7626> (Stand: 08.05.2026)