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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 März 1
Belehnung Graf Gerhards II. des Älteren von Sayn
Regest-Nr. 7597
- Überlieferung
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Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 340, Nr. 12087 c. Angehängtes Siegel fehlt, Brandschäden. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 8v . Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 1, Nr. 3. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Graf Gerhard II. den Älteren von Sayn mit 40 Gulden Geld, die der Rentmeister zu Marburg zahlen soll, als Erbmannlehen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug (2). Die Lösung mit 600 guten Rheinischen Gulden, die dann nächst dem Land wieder angelegt und zu Lehen empfangen werden müssen, wird vorbehalten.
Montag nach dem sontage Invocavit.
2) HStA Wiesbaden Abt. 340 Nr. 11312a von 1466 Juni 20. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sayn, Grafen, Gerhard II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Rentenlehen · Rentmeister · Erbmannlehen · Lehen, Ablösen von · Wiederbelegungspflichten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7597 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7597> (Stand: 29.05.2026)

