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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 März 1

Belehnung Graf Gerhards II. des Älteren von Sayn

Regest-Nr. 7597

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 340, Nr. 12087 c. Angehängtes Siegel fehlt, Brandschäden.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 8v .
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 1, Nr. 3.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Graf Gerhard II. den Älteren von Sayn mit 40 Gulden Geld, die der Rentmeister zu Marburg zahlen soll, als Erbmannlehen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug (2). Die Lösung mit 600 guten Rheinischen Gulden, die dann nächst dem Land wieder angelegt und zu Lehen empfangen werden müssen, wird vorbehalten.
Montag nach dem sontage Invocavit.
2) HStA Wiesbaden Abt. 340 Nr. 11312a von 1466 Juni 20.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sayn, Grafen, Gerhard II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Marburg, rentmeister · Hessen, Landgrafschaft, Rentmeister

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Rentenlehen · Rentmeister · Erbmannlehen · Lehen, Ablösen von · Wiederbelegungspflichten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7597 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7597> (Stand: 29.05.2026)