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Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 Juli 3
Belehnung des Grafen Philipp von Solms-Lich
Regest-Nr. 7593
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Landeshauptarchiv Koblenz: Best. 20: Nr. 73. Angehängtes Siegel fehlt. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 10 r-v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 2, Nr. 8. - Regest
- Marburg. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Graf Philipp von Solms-Lich, Sohn des +Grafen Kuno, mit Schloß Hohensolms und dem Tal darunter, wie es seine Vorfahren von den +Landgrafen von Hessen zu Erbmannlehen trugen. Falls er noch mehr Lehen des Landgrafen besitzt, soll er sie muten.
Sontag nach unser lieben frauwentag Visitacionis. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Solms-Lich, Grafen, Philipp · Solms-Lich, Grafen, Kuno
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Landgrafenitinerar · Burgen · Talsiedlungen · Erbmannlehen · Lehnsmutungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7593 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7593> (Stand: 14.05.2026)

