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Regesten der Landgrafen von Hessen

1323 Juni 17

Landgraf Otto befreit eine Wiese von Abgaben

Regest-Nr. 756

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Kloster Immichenhain. Pergament. Siegel des Landgrafen (Reitersiegel) abhangend, wenig beschädigt. Rückschrift (14. Jahrhundert): obir dy Cranichauwe.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 248 Nr. 686.
Regest
Landgraf Otto mit seinen Erben befreit auf Bitten des Bruders Heinrich, Hofmeisters in Lützel (Lu^ezela), eine den Nonnen des Klosters Immichenhain (Hayn) gehörende Wiese, gen. Kranichsowe, von der jährlichen Lieferung eines Fuders Heu, die die Amtleute (officiati) des Landgrafen in Alsfeld (Alsfelt) nach Gewohnheit, aber nicht nach Recht, zu erhalten pflegten.
Siegler: Landgraf Otto.
Datum: 1323 XV kal. Julii.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Otto I. · Heinrich, Hofmeister in Lützel

Weitere Orte

Lützel, Hofmeister · Immichenhain, Kloster · Immichenhain, Kranichsowe · Alsfeld, Amtmänner

Sachbegriffe

Erben · Abgaben, Befreiung von · Brüder · Mönche · Nonnen · Klöster · Wiesen · Heu · Abgaben, Heu · Amtleute · Gewohnheitsrechte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 756 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/756> (Stand: 08.05.2026)