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Regesten der Landgrafen von Hessen
1323 März 31
Die von Heringen werden Erbburgmannen in Friedewald
Regest-Nr. 753
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Lehenreverse, von Heringen 5. Pergament. Siegel verloren. Abschriften: (16. Jahrhundert) Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Friedewald; Staatsarchiv Marburg, Urkunden-Abschriften; (18. Jahrhundert) Murhardtsche Landesbibliothek Kassel, Diplomatarium Hassiacum IV, Bl. 291. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 247/248 Nr. 683. Literatur: Murhardtsche Landesbibliothek Kassel, Ms. Hass., fol. 108 (von Heringen). - Regest
- Vacha. - Ritter Heinrich von Heringen und seine Brüder Hermann und Friedrich bekennen, daß sie des Landgrafen Otto Erbburgmannen in Friedewald (Fridewalt) sind und von ihm die Wüstung (solitudo) Mitelwinden zu Burglehen empfangen haben; auch soll ihnen eine freie und sichere Hofstelle in der Burg nach Burgrecht zum Anbau überwiesen werden.
Siegler: Heinrich von Heringen.
Datum: d. in Vache 1323 kal. Aprilis. - Nachweise
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Weitere Personen
Heringen, Heinrich [I.] von · Heringen, Hermann von · Heringen, Friedrich [I.] von · Hessen, Landgrafen, Otto I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ritter · Brüder · Verwandte · Erbburgmannen · Burglehen · Wüstungen · Hofstellen · Burgen · Neubauten, nach Burgrecht
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 753 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/753> (Stand: 08.05.2026)

