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Regesten der Landgrafen von Hessen

1509 Juni 12

Geleitbrief für Hans Propp

Regest-Nr. 7403

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 69/14 (Provenienz: Kirchhain, Schultheiß). Mit Titelkopf, jedoch ohne Siegelspur.
Regesten: Demandt, Schriftgut 5, S. 319 Nr. 3721.
Regest
[Kassel]. - Landgraf Wilhelm befiehlt allen Rentmeistern und Kellner, denen dieser Brief vorgelegt wird, seinen Wagenmeister Hans Propp und die Seinen gemäß seinem Ansinnen mit Futter und Mahl zu versorgen.
Sekret des Ausstellers.
Cassel am dinstag nach Bonifacii 1509.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Propp, Hans

Weitere Orte

Kassel

Sachbegriffe

Befehle, landgräfliche · Wagenmeister · Landgrafenitinerar · Rentmeister · Kellner · Geleitsbriefe · Futter · Verpflegung

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 5

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7403 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7403> (Stand: 08.05.2026)