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Regesten der Landgrafen von Hessen
1509 März 1
Quittung der von Hatzfeld über Mann- und Burglehensgeld
Regest-Nr. 7344
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12b/1 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Quittungen mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf. Regesten: Demandt, Schriftgut 5, S. 285/287 Nr. 3662. - Regest
- Georg, Gottfried und Johann von Hatzfeld, Vettern, Herren zu Wildenburg, quittieren dem Kammerschreiber Adam von Usingen über die 20 fl. Manngeld und die 20 fl. Burglehensgeld, die ihnen jährlich zu Martini von Landgraf Wilhelm aus seiner Kammer zu Marburg fällig sind.
Es siegelt Georg von Hatzfeld.
Am donnerstage nach Invocavit 1509 - Nachweise
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Weitere Personen
Hatzfeld, Georg von · Hatzfeld, Gottfried [VIII.] von · Hatzfeld, Johann [VI.] von · Usingen, Adam von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Vettern · Verwandte · Herren · Quittungen · Kammerschreiber · Manngelder · Burglehnsgelder · Quittungen · Kammern · Zahltermine
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 5
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7344 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7344> (Stand: 22.05.2026)

