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Regesten der Landgrafen von Hessen

1509 März 1

Quittung der von Hatzfeld über Mann- und Burglehensgeld

Regest-Nr. 7344

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12b/1 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Quittungen mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf.
Regesten: Demandt, Schriftgut 5, S. 285/287 Nr. 3662.
Regest
Georg, Gottfried und Johann von Hatzfeld, Vettern, Herren zu Wildenburg, quittieren dem Kammerschreiber Adam von Usingen über die 20 fl. Manngeld und die 20 fl. Burglehensgeld, die ihnen jährlich zu Martini von Landgraf Wilhelm aus seiner Kammer zu Marburg fällig sind.
Es siegelt Georg von Hatzfeld.
Am donnerstage nach Invocavit 1509
Nachweise

Weitere Personen

Hatzfeld, Georg von · Hatzfeld, Gottfried [VIII.] von · Hatzfeld, Johann [VI.] von · Usingen, Adam von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Marburg, Kammer · Wildenburg, Herren

Sachbegriffe

Vettern · Verwandte · Herren · Quittungen · Kammerschreiber · Manngelder · Burglehnsgelder · Quittungen · Kammern · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 5

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7344 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7344> (Stand: 22.05.2026)