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Regesten der Landgrafen von Hessen
1508 Dezember 11
Quittung des Johannes Feige
Regest-Nr. 7292
- Überlieferung
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Ausfertigung: Eigenhändige Quittung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12a/8 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Wasserzeichen: Doppelkrone. Rückvermerk: Johannes Figen von der Lichtenaue cantzleischribers handtschrift. Regesten: Demandt, Schriftgut 5, S. 261 Nr. 3610. - Regest
- 1508 montags nach conceptionis Marie bekundet Johannes Feige von Lichtenau, daß er auf Befehl des Kammermeisters vom Kammerschreiber Konrad Scherer 188 (anderthalb hundert drissig acht) fl., 11 mathier, 13 1/2 Weißpfennige und 1 Pfennig als Zehrgeld für die Reiter erhalten hat, mit denen er nach Schmalkalden abgefertigt worden ist.
- Nachweise
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Weitere Personen
Lichtenau, Johannes Feige von · Feige, Johannes, von Lichtenau · Scherer, Konrad
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Quittungen · Befehle · Kammermeister · Verwaltungen, landgräfliche · Kammerschreiber · Zehrgelder · Reiter · Währungen, Weißpfennige · Weißpfennige · Währungen, mathier
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 5
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7292 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7292> (Stand: 21.05.2026)

