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Regesten der Landgrafen von Hessen

1507 Februar 9

Geleitbrief für den Stallknaben Andreas

Regest-Nr. 6889

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Gleichzeitige Kopie: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 86/8a (Provenienz: Ober-Rosbach, Kellner). Am Rende untereinander: E f.
Regesten: Demandt, Schriftgut 5, S. 123 Nr. 3316.
Regest
Landgraf Wilhelm befiehlt allen Amtleuten und (Amts)knechten, dem gegenwärtigen landgräflichen Stallknaben Andreas auf dem Hin- und Herweg Futter und Mahl zu geben.
Sekret des Ausstellers.
Am dinstag nach Dorothee virginia a. etc. 7
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Andreas, landgräflicher Stallknecht

Sachbegriffe

Befehle, landgräfliche · Geleitsbriefe · Stalljungen · Pferde, Transport von · Amtleute · Amtsknechte · Futter · Verpflegung

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 5

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6889 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6889> (Stand: 01.07.2026)