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Regesten der Landgrafen von Hessen

1494 Februar 13

Konrad Meyer darf nach Gernshim ziehen

Regest-Nr. 6617

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 177, Bl. 121v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 2275.
Regest
Landgraf Wilhelm III. gestattet Konrad Meyer, Frühmesser zu Biebesheim, seine Wohnung in Gernsheim zu haben, und erklärt, daß er nicht verpflichtet ist, die Frühmesse persönlich zu halten (bewonen), jedoch dieselbe mit einem frommen, tauglichen Priester bestellen muß, so daß es deswegen nicht zu Klagen kommt.
Siegel des Ausstellers.
Am donnerstage nach dem sontage Esto Michi a. d. 1494.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Meyer, Konrad, Frühmesser in Biebesheim

Weitere Orte

Biebesheim, Frühmesser · Gernsheim

Sachbegriffe

Frühmesser · Wohnungswechsel · Umzüge · Priester, Stellen von Ersatz · Wohnungen · Priester, taugliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6617 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6617> (Stand: 14.05.2026)