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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Juni 27

Wilhelm III. quittiert den Erhalt von Schutzgeldern aus Wetzlar

Regest-Nr. 6589

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 148, Bl. 99v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 864 Nr. 2246.
Regest
Landgraf Wilhelm III. quittiert Bürgermeister und Rat der Stadt Wetzlar über die Zahlung der 100 fl. Schutzgeld, die sie ihm jährlich Juni 24 zu zahlen schuldig sind. Er quittiert damit auch die Zahlung für alle vergangenen Jahre und siegelt.
Am dornstage nach sant Johans baptisten tag a. d. 1493.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Wetzlar, Rat · Wetzlar

Sachbegriffe

Bürgermeister · Räte · Quittungen · Schutzgelder · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6589 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6589> (Stand: 08.05.2026)