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Regesten der Landgrafen von Hessen
1316 Juni 7
Landgraf Otto kann Burg Biedenkopf von Bischof Ludwig von Münster einlösen
Regest-Nr. 656
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Stadt Biedenkopf. Pergament. Siegel abhangend, verloren. Rückschrift: N. 48. Cass. episcopus Monasteriensis super Bidinkap reversus. Regesten: Westfälisches Urkundenbuch 8, S. 387 Nr. 1053; Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 217 Nr. 603. Literatur: Rommel, Geschichte von Hessen 2, Anm. S. 76 Nr. 5. - Regest
- Bischof Ludwig von Münster bekennt, daß Landgraf Otto, Herr des Hessenlandes, und seine Erben Burg und Stadt Biedenkopf (Bydencap) mit allen Rechten, Gericht und Einkünften von ihm für 2400 Mark Kölner Pfennige (1 Pf. = 3 Heller) jederzeit einlösen können.
Siegler: der Bischof.
Datum: 1316 feria secunda post festum Trinitatis. - Nachweise
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Weitere Personen
Münster, Bischöfe, Ludwig II. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Otto I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bischöfe · Erben · Burgen · Städte · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Pfennige, Kölner · Währungen, Kölner Pfennige · Gerichte · Rechte · Einkünfte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 656 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/656> (Stand: 09.05.2026)

