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Regesten der Landgrafen von Hessen
1492 November 13
Hans von Dörnberg verkauft die Zehnten in Dietershausen und Sachsenhausen
Regest-Nr. 6550
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 111, Bl. 70. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 850 Nr. 2207. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. stimmt als Lehnsherr zu, daß sein Hofmeister und Rat Hans von Dörnberg (Doringen-) die Hälfte der beiden Zehnten zu Dietershausen und zu Sachsenhausen, die er von Philipp von Urff an sich gebracht hat, an Johann Krengel, des +Alberts Sohn, auf Wiedereinlösung verschrieben hat, doch muß er die Lehen während der Verpfändung weiter vermannen.
Uff dinstag nach sant Martins tag a. d. 1492. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dörnberg, Hans d.Ä. von · Urff, Philipp von · Krengel, Johann [I.] · Krengel, Albert
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehensherren · Lehen, Weitergabe von · Hofmeister · Räte · Zehnte · Verkäufe · Söhne · Verwandte · Besitzer, Abfolge von · Lehen, Vermannen von · Pfandschaften · Verschreibungen · Wiedereinlösungsrechte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6550 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6550> (Stand: 11.05.2026)

