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Regesten der Landgrafen von Hessen
1492 März 12
Bertram und Henne Neurath erhalten das Wegegeld in Heuchelheim
Regest-Nr. 6534
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 97, Bl. 63v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 846 Nr. 2193. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. überläßt Bertram Neurath (Nuwerait) und seinem Sohn Henne das Wegegeld zu Heuchelheim auf Lebenszeit, sofern sie sich in diesem Amt angemessen (fromlich und geborlich) verhalten und dafür jährlich zu Michaelis 3 rheinische fl. in die Rente zu Gießen liefern.
Sekret des Ausstellers.
Uff montag nach Invocavit a. d. 1492. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Neurath, Bertram · Neurath, Henne, Sohn des Bertram
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Söhne · Verwandte · Wegegelder · Abgaben · Renten · Ämter · Währungen, Rheinische Gulden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6534 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6534> (Stand: 06.05.2026)

