Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 November 18
Marburg verkauft an Ritter Philipp von Bicken eine Gülte
Regest-Nr. 6446
- Überlieferung
-
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 29, Bl. 18v-22. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 822 f., Nr. 2126. - Regest
- Bürgermeister, Schöffen, Rat und ganze Gemeinde der Stadt Marburg bekunden, daß sie mit Wissen und Willen Landgraf Wilhelms III. aus ihren Gefällen, Gülten, Renten und Nutzungen an Ritter Philipp von Bicken oder den Inhaber dieser Urkunde eine Gülte von 50 fl. in Gold Frankfurter Währung für 1000 fl. in Gold verkauft haben. Das weitere Formular wie in [1489 Oktober 28 Demandt Regesten 2.2, S. 822 Nr. 2124; StA Marburg, Kopiar 17 Nr. 27] Nr. 2124, jedoch sollen Einlager bzw. Rückkauf in Frankfurt, Friedberg oder Wetzlar erfolgen. Zustimmung und Erklärung des Landgrafen wie dort.
Siegel der Stadt und des Landgrafen.
Uff mitwochen nach sant Martins tag a. d. 1489. - Nachweise
-
Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Bicken, Philipp [II.] von
-
Weitere Orte
Marburg · Frankfurt, Währung · Friedberg · Wetzlar · Frankfurt
-
Sachbegriffe
Bürgermeister · Schöffen · Räte · Gemeinden, ganze · Gefälle · Renten · Gülten · Ritter · Währungen, Frankfurter · Gold · Einlager · Wiederkaufsrechte
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6446 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6446> (Stand: 13.05.2026)

