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Regesten der Landgrafen von Hessen
1499 Februar 22
Widdersheim kauft sich von Diensten, Lager- und Atzungsverpflichtungen los
Regest-Nr. 6405
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 173, Bl. 107. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 733 Nr. 1957. - Regest
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er angesichts der Armut seines Gerichtes zu Widdersheim dessen Einwohner von Diensten, Lager- und Atzungsverpflichtung für 6 Jahre befreit, wofür sie jährlich 60 fl., halb zu Walpurgis und halb zu Michaelis, an seinen Schultheißen zu Stornfels zu zahlen haben, ausgenommen bleiben Jagddienste, Heerzüge, Feldlager, Nachzüge und Landsteuer; wenn er sie darüber hinaus im Jahre ein- oder zweimal um sonstige Dienste anspricht, dann sollen sie auch diese leisten und ferner dem Schultheißen des Gerichtes Stornfels zu jeder art einen halben Tag ackern (eren).
Sekret des Ausstellers.
Marburg uf fritag cathedra Petri a. etc. 99. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Gerichte · Dienste, Freikauf von · Lagerverpflichtungen · Atzungsverpflichtungen · Dienste, Befreien von · Schultheiße · Jagddienste · Heerzüge · Feldlager · Nachzüge · Landsteuer · Dienste, ackern
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6405 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6405> (Stand: 03.06.2026)

