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Regesten der Landgrafen von Hessen

1497 November 19

Friedrich von der Lauwich und Elger Huckelnbusch werden landgräfliche Diener

Regest-Nr. 6335

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 103, Bl. 74.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 711 Nr. 1887.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] nimmt Friedrich von der Lauwich und Elger Huckelnbusch auf ihr Leben lang zu seinen Dienern an, wird sie wie seine anderen Hofdiener schützen und schirmen und ihnen jährlich einmal Hofkleidung geben lassen.
Siegel des Ausstellers.
Sontags sant Elisabeth unser heubtfrauen tag a. etc. 97.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Lauwich, Friedrich von der · Huckelnbusch, Elger

Sachbegriffe

Diener, Aufnahme als · Lohn · Schutz und Schirm · Hofkleidung · Hofdiener

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6335 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6335> (Stand: 02.06.2026)