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Regesten der Landgrafen von Hessen

1497 Juli 18

Schadlosbrief für Marburg

Regest-Nr. 6312

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 83, Bl. 61v.
Drucke: Küch, Rechtsgeschichte Marburg 1, Nr. 157.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 704 Nr. 1867; Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens, S. 361.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] verspricht Bürgermeister, Rat und ganzer Gemeinde zu Marburg, die sich auf sein Begehren gegenüber Konrad und Anna von Eschwege für 600 fl. Kapital mit je 36 fl. Jahresgülte verschrieben und selbst schuldig gemacht haben, für alle ihnen daraus erwachsenden Nachteile Schadloshaltung. Er wird die Gülte, ohne sie zu beanspruchen, selbst entrichten.
Siegel des Ausstellers.
Dinstags nach Allexii a. etc. 97.
Anschließend die Notiz, daß die von Gießen und Grünberg gleiche Schadlosbriefe erhalten haben.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Eschwege, Kurt von · Eschwege, Anna von, Frau des Kurt

Weitere Orte

Marburg · Grünberg · Gießen

Sachbegriffe

Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Darlehen · Schulden · Selbstschuldner · Gülten, jährliche · Jahresgülten · Schadlosbriefe · Schadlosbriefe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6312 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6312> (Stand: 02.06.2026)