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Regesten der Landgrafen von Hessen
1497 Dezember 11
Wilhelm III. nimmt Lenen Hentzen in seinen Schutz
Regest-Nr. 6293
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 104, Bl. 74v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 711 Nr. 1888. - Regest
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] nimmt Lenen Hentzen zu Poppenhausen und das Seinige in Schirm und Schutz als denjenigen, der landgräfliches Eigentum und Johann Steubers Lehen besitzt. Dafür soll er jährlich zu Martini 2 fl. in die Marburger Rente zahlen.
Sekret des Ausstellers, rückseitig aufgedrückt.
Marburg montags nach concepcionis Marie a. d. etc 97. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hentzen, Lenen, aus Poppenhausen · Steuber, Johann
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Schutz und Schirm · Schutzgelder · Eigentum, landgräfliches · Lehen · Renten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6293 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6293> (Stand: 13.05.2026)

