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Regesten der Landgrafen von Hessen

1497 August 31

Jakob von Hadamar erhält ein Lehen in Hadamar

Regest-Nr. 6291

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 87, Bl. 67v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 705 Nr. 1871.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] verleiht seinem Reichenberger Kellner Jakob von Hadamar wegen seiner getreuen Dienste den Hof zu Hadamar, welcher Herr-Philipps-Hof heißt, mit allen Gerechtigkeiten, wie er ihn bisher schon innegehabt hat, als erbliches Lehen. Er muß den Hof in Bau und Besserung halten und davon als Pacht und Rente 4 Malter Korn, 1/2 Malter Hafer und das Grafenrecht nach Diez wie bisher davon geben.
Sekret des Ausstellers.
Marburg donrstags nach decollationis sancti Johannis a. etc. 97.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hadamar, Jakob von, Kellner in Reichenberg

Weitere Orte

Reichenberg, Kellner · Hadamar, Herr-Philipps-Hof · Diez

Sachbegriffe

Lehen · Kellner · Lohn · Flurnamen · Dienste, treue · Gerechtigkeiten · Erblehen · Lehen, erbliche · Instandhaltungsverpflichtungen · Pachten · Zinsen · Korn · Hafer · Renten · Abgaben · Abgaben, Grafenrecht

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6291 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6291> (Stand: 27.05.2026)