Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1502 November 11

Johann und Helwig von Rückershausen erhalten ihr Manngeld

Regest-Nr. 6150

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 84/31 (Provenienz: Neukirchen, Rentmeister). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 489 Nr. 3030.
Regest
Johann und Helwig von Rückershausen, Vettern, quittiern dem Rentmeister zu Neukirchen über die 4 Pfund Manngeld, die ihnen der Landgraf jährlich gibt.
Es siegelt Herr Heinrich Rieme.
1502 in die Martini.
Nachweise

Weitere Personen

Rückershausen, Johann [II.] von · Rückershausen, Helwig [II.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Rieme, Heinrich

Weitere Orte

Neukirchen, Rentmeister

Sachbegriffe

Vettern · Verwandte · Quittungen · Rentmeister · Manngelder · Verschreibungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6150 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6150> (Stand: 24.05.2026)