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Regesten der Landgrafen von Hessen

(Ende 15. Jahrhundert)

Otto und Georg Vogt erhalten 3 Mark Burglehnsgeld

Regest-Nr. 5974

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 3/11 Nr. 24 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel (schreitender Löwe über drei Rauten).
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 431 Nr. 2905.
Regest
Die obengenannten Otto und Georg Vogt (von Fronhausen) quittieren über die 3 Mark Burglehnsgeld, die ihnen von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren aus Nordeck fällig sind.
Siegel Ottos.
Es muß sich also um einen Spaltzettel handeln, doch ist der obere Blattrand gerade geschnitten.
Nachweise

Weitere Personen

Vogt von Fronhausen, Otto · Vogt von Fronhausen, Georg · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Fronhausen · Nordeck

Sachbegriffe

Quittungen · Burglehnsgelder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5974 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5974> (Stand: 09.05.2026)