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Regesten der Landgrafen von Hessen

1499 November 12

Philipp von Frankenstein erhält 6 fl. Burglehnsgeld

Regest-Nr. 5945

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/8 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 419 Nr. 2876.
Regest
Philipp von Frankenstein, dem jährlich zu Martini von Landgraf Wilhelm [III.] d. J. 6 fl. Burglehnsgeld fällig sind, quittiert dem Landschreiber Hans von Zwingenberg über diesen Betrag.
Siegel des Ausstellers.
Uff dinstdag nach sant Martins dag 99.
Nachweise

Weitere Personen

Frankenstein, Philipp [II.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Tuchscherer von Zwingenberg, Hans

Weitere Orte

Darmstadt, Landschreiber

Sachbegriffe

Zahltermine · Burglehnsgelder · Landschreiber · Quittungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5945 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5945> (Stand: 03.07.2026)