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Regesten der Landgrafen von Hessen

1495 Januar 10

Schäfer dürfen im Gernsheimer Walde nicht mehr hüten

Regest-Nr. 5785

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/8 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlusssiegel. Wasserzeichen: t mit aufgesetztem Lilienschild (beschnitten).
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 351 Nr. 2750.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] der Junge befiehlt dem Darmstädter Landschreiber Hans von Zwingenberg, den Schäfern der Orte im Gernsheimer Walde von jetzt an bis etwa 14 Tage nach Maria Lichtmeß das Hüten im Gernsheimer Walde zu verbieten, bis auf weiteren landgräflichen Bescheid.
Marpurg am sonnobint nach epiphania domini a. etc. 95.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Tuchscherer von Zwingenberg, Hans

Weitere Orte

Marburg · Gernsheimer Wald · Darmstadt, Landschreiber

Sachbegriffe

Befehle, landgräfliche · Landschreiber · Schäfer · Dörfer · Wälder · Flurnamen · Verbote, landgräfliche · Viehtrieb

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5785 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5785> (Stand: 02.06.2026)