Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Regesten der Landgrafen von Hessen
1494 November 28
Georg, Johann und Gottfried von Hatzfeld erhalten 20 fl. Burglehnsgeld
Regest-Nr. 5747
- Überlieferung
-
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/11 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 331 Nr. 2712. - Regest
- Die Brüder und Vettern Georg, Johann und Gottfried von Hatzfeld, Herren zu Wildenburg, quittieren dem Kammerschreiber Johann Fleck über den Empfang der 20 fl. Burglehnsgeld, die ihnen jährlich zu Martini von Landgraf Wilhelm [III.] d. J. aus dessen Marburger Kammer fällig sind.
Es siegelt Georg von Hatzfeld.
Uff friitagh nach sant Katrinen dagh 1494. - Nachweise
-
Weitere Personen
Hatzfeld, Georg von · Hatzfeld, Johann [VI.] von · Hatzfeld, Gottfried [VIII.] von · Fleck, Johannes · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
-
Weitere Orte
Marburg, Kammer · Wildenburg, Herren · Marburg, Kammerschreiber
-
Sachbegriffe
Brüder · Vettern · Verwandte · Herren · Quittungen · Burglehnsgelder · Kammerschreiber · Kammern · Zahltermine
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5747 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5747> (Stand: 24.05.2026)

