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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Dezember 10

Konrad von Frankenstein erhält 10 fl. und 10 Pfund Heller Burglehnsgeld

Regest-Nr. 5552

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/5 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 229 Nr. 2517.
Regest
Konrad von Frankenstein, der jährlich von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren 10 fl. und 10 Pfund Heller zu Burglehen erhält, quittiert dem Landschreiber Hans von Zwingenberg über diesen Betrag.
Siegel des Ausstellers.
Uff dinstag nach concepcionis Marie a. etc. 93.
Nachweise

Weitere Personen

Frankenstein, Konrad [II.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Tuchscherer von Zwingenberg, Hans

Sachbegriffe

Burglehnsgelder · Landschreiber · Quittungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5552 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5552> (Stand: 09.05.2026)