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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Oktober 7

Konrad von Bicken erhält ausstehende Gülten und Schadensersatzzahlungen

Regest-Nr. 5465

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/10 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: Kanne (beschnitten).
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 187 Nr. 2430.
Regest
Konrad von Bicken bekundet, daß Landgraf Wilhelm [III.] der Junge seinem (Konrads) +Vater und dem Aussteller als nachfolgendem Erben 250 fl, rückständiger Gülte und Pferdeschaden laut Übereinkunft schuldig war, die er nunmehr von dem Kammerschreiber Johann Fleck erhalten hat.
Siegel des Ausstellers.
Uff mantag nach Francisci in den jarn der myner zail 93.
Nachweise

Weitere Personen

Bicken, Konrad von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Fleck, Johannes

Sachbegriffe

Väter · Söhne · Verwandte · Gülten · Pferdeschäden · Schulden · Schadensersatzleistungen · Erben, nachfolgende · Kammerschreiber

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5465 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5465> (Stand: 08.05.2026)