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Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 Juli 14
Groppe von Fleckenbühl hat Weisungsbefugnis über den Bau in Bracht
Regest-Nr. 5426
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 90/16 (Provenienz: Rosenthal, Schultheiß). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlußsiegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 169 Nr. 2393. - Regest
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] der Junge teilt seinem Rosenthaler Schultheißen Heiderich Kreye mit, daß er Groppe von Fleckenbühl wegen des Hauses zu Bracht unterrichtet habe. Was dieser ihn (Kreye) also wegen des Baues heiße, solle er tun.
Marpurg uff sontag nach Margarete a. etc. 93. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Kreye, Heiderich · Groppe von Fleckenbühl, gen. von Bürgeln
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5426 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5426> (Stand: 08.05.2026)

