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Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 Mai 9
Peter Echter erhält sein Burglehnsgeld
Regest-Nr. 5395
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 88/19 (Provenienz: Reinheim, Schultheiß). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: p mit gegabelter Unterlänge und aufgesteckter Kreuzblume. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 151 Nr. 2362. - Regest
- Peter Echter, der jährlich Mai 1 von Landgraf Wilhelm 5 Pfund 15 Schilling als Burglehen zu Reinheim erhält, quittiert dem dortigen Schultheißen über deren Empfang.
Es siegelt des Ausstellers Diener Michael Schole, Schultheiß zu Bensheim.
Uff dorstagk nach dem sontagk Cantate a. etc. 93. - Nachweise
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Weitere Personen
Echter, Peter [II.] · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schole, Michael, Schultheiß in Bensheim
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Weitere Orte
Bensheim, Schultheiße · Reinheim, Burglehen · Reinheim, Schultheiße
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Sachbegriffe
Burglehnsgelder · Burglehen · Schultheiße · Quittungen · Diener
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5395 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5395> (Stand: 08.05.2026)

