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Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 Dezember 28

Heinrich von Kesselstadt quittiert den Empfang seines Lehensgeldes

Regest-Nr. 5297

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 32/26 (Provenienz: Boppard, Zollschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 103 Nr. 2264.
Regest
Heinrich von Kesselstadt, der Mann und Burgmann Landgraf Wilhelms [III.] des Jüngeren von dessen Grafschaft Katzenelnbogen her ist und dafür ein Burglehen von 12 fl. erhält, die ihm jährlich zu Weihnachten vom Zoll zu Boppard fällig sind, quittiert dem dortigen Zöllner Matthias Hohenfels über den Empfang dieses Geldes.
Siegel des Ausstellers.
Off der heiligen kynder dag 1492.
Nachweise

Weitere Personen

Kesselstadt, Heinrich von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hohenfels, Matthias von

Weitere Orte

Boppard, Zoll · Boppard, Zöllner · Katzenelnbogen, Grafschaft · Boppard, Zollschreiber

Sachbegriffe

Burgmannen · Grafschaften · Burglehen · Burglehnsgelder · Quittungen · Zölle · Zöllner · Zahltermine · Lehensmänner

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5297 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5297> (Stand: 06.05.2026)