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Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 Dezember 26

Philipp von Rohrbach erhält 6 1/2 fl. Burglehnsgeld

Regest-Nr. 5295

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 88/19 (Provenienz: Reinheim, Schultheiß). Mit dem aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: p mit gegabelter Unterlänge.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 101 Nr. 2262.
Regest
Philipp von Rohrbach erhält von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren jährlich zu drei Zielen, nämlich Januar 15, Mai 1 und August 24 aus Reinheim ein Burglehen von insgesamt 61/2 Pfd., über deren Empfang er dem Reinheimer Schultheißen Peter Schallart quittiert.
Siegel des Ausstellers.
Uff sant Steffanstag a. d. 93.
Nachweise

Weitere Personen

Rohrbach, Philipp von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schelhart, Peter

Weitere Orte

Reinheim, Schultheiße · Reinheim

Sachbegriffe

Abschlagszahlungen · Schultheiße · Burglehen · Burglehnsgelder · Quittungen

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 3

Stückangaben

Demandt, schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5295 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5295> (Stand: 06.05.2026)