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Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 Juni 22

Gottfried von Wenings soll einen Brief nach Mainz weiterleiten

Regest-Nr. 5190

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 36/5c (Provenienz: Butzbach, Kellner). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlußsiegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 49 Nr. 2157.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] d. J. befiehlt seinem Butzbacher Kellner Gottfried von Wenings, das beigefertigte Schreiben unverzüglich dem Erzbischof (unserm hern und oheymen) von Mainz zu schicken.
Marpurg am fritage nach corporis Christi a. etc. 92.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wenings, Gottfried von

Weitere Orte

Mainz, Erzbischöfe · Butzbach, Kellner · Marburg

Sachbegriffe

Befehle, landgräfliche · Kellner · Briefe, Weiterleiten von · Postwesen · Boten · Erzbischöfe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5190 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5190> (Stand: 10.05.2026)