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Regesten der Landgrafen von Hessen
(1507?)
Münzordnung
Regest-Nr. 5062
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 218, Bl. 194. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 619 Nr. 1620. - Regest
- Unter der Überschrift: "Ordenong der Gulden Montz" finden sich im Kopiar 13 vier Kapitel dieser Münzordnung. Dann bricht der Text ab. Das nächste Blatt ist leergelassen. Die Artikel behandeln den Feingehalt der Münzen an Gold, die Prüfung durch den Wardein, sein Verhältnis zum Münzmeister und die Bereitstellung zweier Proben im Jahr für jeden Kurfürsten in gesonderten Büchsen, die auf den beiden jährlichen Probationstagen zu prüfen sind. Werden die Proben ungerecht befunden, werden die Münzmeister oder Wardeine je nachdem, wer der Schuldige ist, von allen vier Kurfürsten bestraft.
- Nachweise
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Sachbegriffe
Münzordnungen · Münzen, Feingehalt · Gold · Münzen, Prüfen von · Wardeien · Münzmeister · Proben, Bereitstellung von · Kurfürsten · Strafen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5062 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5062> (Stand: 11.07.2026)

