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Regesten der Landgrafen von Hessen
1504 August 15
Hüttenberg wird von Lager- und Verpflegungskosten befreit
Regest-Nr. 5032
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 188, Bl. 151. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 609 Nr. 1590. - Regest
- Landgraf Wilhelm II. befreit das Land im Hüttenberg und seine Bewohner von allen Beschwerungen der Lager- und Verpflegungskosten (für die landgräflichen Diener) auf 6 Jahre, wofür der Hüttenberg jährlich zu Michaelis 200 fl. zahlen und diese dem Rentmeister zu Gießen geben wird. Die Laufzeit dieser Befreiung beginnt kommenden November 11 und endet 1510 November 11; sie ist jederzeit kündbar.
Sekret des Ausstellers.
Uff unser lieben frauwen tag assumptionis 1504. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Abgaben, Befreiung von · Privilegien, Erteilung von · Lagerkosten · Verpflegung, Kosten für · Diener, landgräfliche · Zahltermine · Rentmeister · Privilegien, zeitlich befristete
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5032 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5032> (Stand: 08.05.2026)

