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Regesten der Landgrafen von Hessen

1504 August 15

Hüttenberg wird von Lager- und Verpflegungskosten befreit

Regest-Nr. 5032

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 188, Bl. 151.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 609 Nr. 1590.
Regest
Landgraf Wilhelm II. befreit das Land im Hüttenberg und seine Bewohner von allen Beschwerungen der Lager- und Verpflegungskosten (für die landgräflichen Diener) auf 6 Jahre, wofür der Hüttenberg jährlich zu Michaelis 200 fl. zahlen und diese dem Rentmeister zu Gießen geben wird. Die Laufzeit dieser Befreiung beginnt kommenden November 11 und endet 1510 November 11; sie ist jederzeit kündbar.
Sekret des Ausstellers.
Uff unser lieben frauwen tag assumptionis 1504.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Hüttenberg · Gießen, Rentmeister

Sachbegriffe

Abgaben, Befreiung von · Privilegien, Erteilung von · Lagerkosten · Verpflegung, Kosten für · Diener, landgräfliche · Zahltermine · Rentmeister · Privilegien, zeitlich befristete

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5032 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5032> (Stand: 08.05.2026)